Informationen zum Batteriepfand

Nach §10 BattG. ist jeder Verkäufer verpflichtet für Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50€ inkl. Mwst. zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Batterie keine Altbatterie abgegeben wird.
Das Pfand wird Ihnen umgehend erstattet, nachdem Sie uns einen formlosen Beleg über die sachgerechte Entsorgung Ihrer Altbatterie zukommen lassen haben.

Sie können Ihre Altbatterie kostenlos bei uns, oder alternativ bei den Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen Ihrer Stadt oder Gemeinde entsorgen.

Einen formlosen Entsorgungsbeleg können Sie hier herunterladen.
Senden Sie uns Ihren Entsorgungsnachweis bitte per E-Mail, per Fax oder per Post zu.